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Autismus und Delinquenz – wie kriminell sind Autisten?


Tom Harrendorf

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Asperger-Syndrom und delinquentem Verhalten? Was ist mit einem Autisten, welcher auf Grund seines Spezialinteresses kriminell wird oder dieses Interesse als solches nicht mit dem Gesetz vereinbar ist? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich dieser Artikel.


Das Hauptaugenmerk liegt dabei in erster Linie auf hochfunktionalen Autisten, welche über eine gute Einsicht verfügen und für ihr eigenes Handeln eine gewisse Verantwortung übernehmen können. Gesetzeswidriges Verhalten bei schwer eingeschränkten Autisten, bei welchen zusätzlich eine geistige Behinderung vorliegen kann, ist allerdings nachgewiesen und bekannt. Dies kann zum Beispiel in Form von körperlichen oder verbalen Angriffen im Zuge eines Overloads geschehen, oder sich in exhibitionistischen Verhaltensweisen zeigen. Allerdings ist es in diesen Fällen offensichtlich, dass die Schuldfähigkeit des Betroffen zum einen vermindert ist und zum anderen dabei von Kriminalität im engeren Sinne gar nicht gesprochen werden kann.


Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass zwischen Kriminalität und Autismus bei allen Autimusformen allenfalls ein eher loser Zusammenhang besteht. In der Regel verfügen Autisten nicht nur über ein stark ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein, sondern neigen auch generell zu Konformismus und Gesetzestreue. Dies ist insbesondere bei jenen Betroffenen der Fall, welche sich über sozialen Rückzug und Masking an ihre Umwelt anzupassen versuchen.*1

Trotzdem gibt es auch hochkriminelle Autisten, deren Leben und Verhalten durch anhaltende Delinquenz geprägt ist und welche sich ihrer fremdschädigenden Verhaltensweisen durchaus bewusst sind.


Kriminell wegen eines Spezialinteresses


Der offensichtlichste Zusammenhang zwischen Autismus und Kriminalität besteht dabei im Bereich der Spezialinteressen. So können Autisten sich dazu hinreißen lassen, zur Finanzierung eines kostspieligen Interesses zu stehlen, zu dealen oder auf andere illegale Weise Geld dafür zu beschaffen. Zweitens ist es möglich, dass auch das Spezialinteresse selbst nicht gesetzeskonform sein kann, wie zum Beispiel ein Interesse an Drogen oder Waffen.


Wichtig ist hierbei anzumerken, dass autistische Menschen die Wahl ihres Spezialinteresses nicht willentlich treffen und sich deshalb eventuell von innen heraus zur Beschäftigung mit dem entsprechenden Thema gezwungen sehen. Dies stellt ein besonderes Dilemma dar, wenn der Betroffene die Ausübung seines Spezialinteresses auf einer höheren moralischen Ebene sogar verurteilt und ablehnt, aber dennoch nicht aufhören kann, sich dafür zu interessieren.


In diesem Kontext und im Hinblick auf eine mögliche Schuldminderung vor Gericht vermerken Prof. Dr. Dieter Ebert und Dr. med Dr. phil Andreas Riedel vom Universitätsklinikum Freiburg:


"Eine mögliche Form der Argumentation besteht darin, die fehlende Möglichkeit zur inneren kritischen Distanzierung und zum Treffen einer Auswahl aus verschiedenen Handlungsalternativen in Kombination mit der autismusbedingten Rigidität der Handlungsmuster als erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit zu diskutieren"*2

Allerdings ist eine solche Schuldminderung vor Gericht bei hochfunktionalen Autismusformen in der Praxis eher unwahrscheinlich. So begleitete ich selbst vor einigen Jahren einen angeklagten Asperger-Autisten mittleren Alters zu einem Gerichtsprozess. Er wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er eine Frau geschlagen hatte, die ihn zuvor anhaltend provoziert und mehrfach zum Zuschlagen aufgefordert hatte. Weder sein hoher Grad der Behinderung noch sein Merkzeichen H (für "hilflos") hatten sich dabei in irgendeiner Weise mildernd auf die Strafe ausgewirkt.


Ein weiteres Dilemma ist es, wenn Autisten auf Grund ihrer extrem spitzfindigen und detailfokussierten Moralvorstellung zwischen zwei Handlungsalternativen wählen müssen, bei welcher die strafrechtlich falsche Alternative für den Betroffenen als die moralisch richtigere Alternative erscheint. So könnte es einen Autisten geben, welcher das Abführen von Steuern an den Staat als unrichtig empfindet, da er somit unvermeidlich auch die Subvention von Massentierhaltung oder Rüstungsexporten unterstützen würde. Somit würde das Begehen der Straftat der Steuerhinterziehung seitens des Betroffenen aus Gewissensgründen vollzogen.


Ausnahme: Kriminelle autistische Psychopathen


Abgesehen von den bis hierhin aufgezählten Betroffenen gibt es jedoch auch eine Untergruppe von hochkriminellen Autisten, welche vom irischen Psychiater Prof. Michael Fitzgerald als "kriminelle autistische Psychopathen" bezeichnet wurde.*3 Diese Untergruppe autistischer Menschen wurde laut Fitzgerald in Folge von selbst erfahrenen Misshandlungen „in ihrem Wesen bösartig und regelrecht verdorben“. Hierbei handele es sich um Autisten, welche neben offenen Gewalt- und Rache-Fantasien selbst vor Amokläufen nicht zurückschrecken würden.


Mir selbst sind mehrere solcher Betroffenen bereits begegnet. Auch in autistischen Communitys und Internetforen wird nicht selten offen über Rache-Fantasien und Vernichtungswünsche, meist gegenüber nicht-autistischen Menschen, gesprochen. Aber auch Autisten fallen nicht selten den Attacken und Anfeindungen anderer Autisten zum Opfer. Relativierend muss man allerdings sagen, dass in den Medien zwar wiederholt über einen möglichen Zusammenhang von Autismus und Amokläufen gesprochen wird, sich ein solcher Zusammenhang allerdings nur in den wenigsten Fällen auch tatsächlich nachweisen lässt.


Autisten sind im Allgemeinen keine Gewalttäter


Eine Auswertung von Studien der amerikanischen Psychiater Stewart Newman und Mohammad Ghaziuddin zum Thema Gewaltverbrechen und Asperger-Syndrom hat außerdem ergeben, dass in der überwältigenden Anzahl die Täter zusätzlich psychisch erkrankt waren oder unter komorbiden Persönlichkeitsstörungen litten.*4 Der direkte Zusammenhang von Autismus und Gewalttaten sollte daher künftig nur mit äußerster Vorsicht behauptet werden. In jedem Fall lässt sich wohl festhalten, dass Autisten in aller Regel eher die Empfänger von Gewalttaten darstellen, als selbst Gewalt zu verüben.


Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Thema Autismus und Kriminalität im deutschsprachigen Raum bisher nur wenig Aufmerksamkeit erfahren hat. Das kann als ein Indiz dafür gewertet werden, dass Autisten im Allgemeinen nicht übermäßig stark zu kriminellen Verhaltensweisen neigen. Meiner persönlichen Erfahrung nach ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Eine Sonderrolle mögen dabei Gesetzesübertretungen von Betroffenen einnehmen, welche auf Grund der Stärke ihrer Beeinträchtigung kaum zu eigenverantwortlichem Handeln in der Lage sind. Viele autistische Symptome könnten Anlass dazu geben, dass autistische Menschen vor Gericht als nur vermindert schuldfähig gesehen werden. In der Praxis und im Hinblick auf hochfunktionale Autismusformen ist eine solche Urteilsfindung jedoch nur in den wenigsten Fällen zu erwarten.


Tom Harrendorf ist diagnostizierter Asperger-Autist, Selbsthilfegruppenleiter, selbstständiger Berater und Gründer der Seite autismusspektrum.info. Er veröffentlicht seit 2018 regelmäßig Podcasts und Fachbeiträge zu den Themen Autismus, Borderline und anderen psychologischen Themen. Auf YouTube und anderen Kanälen begeistert er damit aktuell 50.000 Abonnenten.


*1 Tony Attwood - Leben mit dem Asperger-Syndrom, 2019, S.380

*2 Ludger Tebartz van Elst (Hrsg.) - Das Asperger-Syndrom im Erwachsenenalter und andere hochfunktionale Autismus-Spektrum-Störungen, 2013, S.374

*3 Michael Fitzgerald - Young, Violant, and Dangereous to know, 2012

*4 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/18449633/

AutismusSpektrum.info

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